Neues BGH-Urteil zu Cookies: Aktive Einwilligung muss sein

Christoph Jakob im Portrait
Von Christoph
Ein hellblauer Hintergrund. Links steht: Neues BGH-Urteil zu Cookies. Rechts wird ein angebissener Cookie dargestellt.

Erst der Europäische Gerichtshof (EuGH), jetzt auch der Bundesgerichtshof (BGH): Die Ungewissheit um den Einsatz von Cookies hat ein Ende, denn die Gerichte sind sich einig: Websitebetreiber müssen eine aktive Einwilligung der Nutzer einholen, wenn Sie Cookies setzen wollen. Diese Einwilligung muss aktiv vom Nutzer ausgehen. Das bedeutet, dass schon vorausgewählte Checkboxen im Cookie-Banner unzulässig sind. Ein voreingestellter Haken im Feld zur Cookie-Einwilligung benachteilige den Nutzer unangemessen. Damit hat der BGH zugleich Cookie-Banner für unrechtmäßig erklärt, wenn diese nur „weggeklickt“ werden können.
Wenn Sie sich jetzt fragen, was Cookies eigentlich sind und was deren Einsatz bringt, empfehlen wir diesen Link.

Blogbeitrag-Update zum 08.07.2020

Aufgrund von häufig gestellten Rückfragen zur Datenschutz-Gültigkeit in Abhängigkeit des Unternehmenssitzes und des Standorts der Nutzer möchten wir hierzu ein kurzes Update geben.
Das Urteil hat Konsequenzen für alle Webseiten, die innerhalb eines EU-Mitgliedstaates betrieben werden. Das bedeutet, dass auch Webseiten betroffen sind, die hauptsächlich nicht-europäische Nutzer ansprechen (bspw. US-Amerikaner). Solange der Unternehmenssitz in einem EU-Mitgliedstaat ist, greifen dort die entsprechenden Gesetze – in Deutschland also das BGH-Urteil.

Mit der folgenden Checkliste können Sie sichergehen, dass Ihr Cookie-Hinweis datenschutzkonform umgesetzt ist:

  • Vor der Verarbeitung personenbezogener Daten wird die unmissverständliche, aktive Zustimmung der Nutzer eingeholt.
  • Es werden alle Arten von Cookies und Tracking-Technologien, die auf der Website zum Einsatz kommen, genannt.
  • Abgesehen von der Kategorie der technisch notwendigen Cookies, ist keine Cookie-Kategorie vorausgewählt.
  • Dem Nutzer wird auf leicht verständliche Weise ermöglicht, die Einwilligung für jede einzelne Cookie-Kategorie zu erteilen und zu widerrufen.

Gerne beraten wir Sie zu datenschutzkonformen Cookie-Lösungen und stehen Ihnen für weitere Informationen zu diesem Thema jederzeit gerne zur Verfügung.
→ Jetzt Kontakt aufnehmen

Weitere Informationen zu dem aktuellen Datenschutz-Urteil finden Sie hier:
BGH-UrteileRecht24

Neue Beiträge